Alles zum Mutterschutz: Deine Rechte in der Karenz
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Mutterschutz, Karenz, Elternzeit: Das musst du wissen6 Minuten Lesezeit

Wer ein Kind erwartet, hat allen Grund zur Freude. Doch schon kurz nach Bekanntwerden der Schwangerschaft gibt es rechtliche, finanzielle und behördliche Dinge, die auf die werdenden Eltern zukommen. Und viele fühlen sich dabei erstmal überfordert. Ich verrate dir, was du über Mutterschutz, Karenz und Elternzeit wissen musst.

Der Mutterschutz

Was bedeutet „Mutterschutz“?

Der Mutterschutz ist ein besonderer Schutz für Arbeitnehmerinnen, die schwanger sind (oder ein Kind stillen). Geschützt werden sowohl die Mamas als auch die Kinder – vor der Geburt als auch danach.

Sowohl in Österreich als auch in Deutschland ist der Mutterschutz im „Mutterschutzgesetz“ klar geregelt. Dieser Schutz gilt unabhängig von Staatsbürgerschaft, Dauer und Umfang des Dienstverhältnisses und Familienstand für fast alle Dienstnehmerinnen. Ausnahmen gibt es nur für Hausfrauen, Selbständige, Beamtinnen und für Landarbeiterinnen.

Wie lange dauert der Mutterschutz?

Werdende Mütter dürfen in Österreich die letzten acht Wochen (Deutschland: sechs Wochen) vor dem Geburtstermin nicht mehr arbeiten. Dies ist die so genannte „Schutzfrist“. Besteht Gefahr für dich oder dein Kind, kannst du bereits früher frei gestellt werden. Dafür benötigst du eine schriftliche Begründung deiner Ärztin oder vom Arbeitsinspektorat.

Auch nach der Geburt ist die Schutzfrist für acht Wochen gültig. Bei Frühgeburten, Mehr­lings­ge­burt­en oder Kaiserschnitt beträgt die Schutzfrist nach der Entbindung mindestens 12 Wochen.

Kommt das Kind früher als erwartet zur Welt, so werden die nicht beanspruchten Wochen für die Zeit nach der Geburt gutgeschrieben (auf höchstens jedoch 16 Wochen). Kommt das Kind z.B. zwei Wochen früher als geplant, so gilt die Schutzfrist nach der Geburt für zehn statt acht Wochen.

Welche Rechte habe ich im Mutterschutz?

Zum Mutterschutz gehören u.a.

  • Der Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz.
  • Ein besonderer Schutz vor Kündigung.
  • Ein Beschäftigungsverbot in den Wochen vor und nach der Geburt.
  • Die Sicherung des Einkommens während des Beschäftigungsverbots.

So darfst du während der Schutzfrist nicht gekündigt werden, Überstunden leisten, in der Nacht arbeiten oder schwere körperliche Arbeiten verrichten.

Ein wichtiger Hinweis: In der Probezeit gelten andere Schutzbestimmungen. So hast du in dieser Zeit z.B. keinen Kündigungsschutz. Informiere dich am besten bei der Arbeiterkammer, welche Rechte dir zustehen, wenn du dich noch in der Probezeit oder in einem befristeten Arbeitsverhältnis befindest.

Von wem erhalte ich während des Mutterschutzes mein Geld?

Du bekommst das so genannte „Wochengeld“ von deiner Krankenkasse – und zwar für die gesamte Dauer der ärztlich bestätigten Freistellung. Dein Arbeitgeber zahlt in dieser Zeit kein Gehalt. Weitere Informationen zum Thema verrate ich in meinem Beitrag „Wochengeld beantragen„.

Wann muss ich meinen Chef über die Schwangerschaft informieren?

Sobald du weißt, dass du schwanger bist, solltest du dies auch deiner Arbeitgeberin melden. Denn ab diesem Zeitpunkt gelten für dich die besonderen Schutzbestimmungen des Mutterschutzgesetzes. Wenn du jedoch noch in der Probezeit bzw. in einem befristeten Arbeitsverhältnis bist, ist es ratsam, die Schwangerschaft nicht voreilig zu melden.

Dein Arbeitgeber muss deine Schwangerschaft dem Arbeitsinspektorat sowie der Betriebsärztin – sofern vorhanden – melden.

Die Karenz bzw. Elternzeit

Was bedeutet „Karenz“ bzw. „Elternzeit“?

Sofern du Karenz bzw. Elternzeit in Anspruch nimmst, beginnt diese direkt nach dem Mutterschutz. Es ist also jene Zeit, die sich die frisch gebackenen Eltern der Pflege und der Erziehung des Babys widmen.

Ein wichtiger Hinweis: Es gibt keinen Unterschied zwischen „Karenz“ und „Elternzeit“. In Österreich ist der Begriff „Karenz“ (abgekürzt für Karenzzeit) gebräuchlich, während in Deutschland eher das Wort „Elternzeit“ verwendet wird.

Welche Rechte habe ich in der Karenz/Elternzeit?

Situation in Österreich

Du musst deinen Arbeitgeber innerhalb von acht (bzw. zwölf) Wochen nach der Geburt (also während dem Mutterschutz) über die Dauer der Karenz informieren. Der Kündigungsschutz dauert bis zum zweiten Geburtstag des Kindes. Du kannst die Karenz außerdem bis zu zwei Mal zwischen den Eltern teilen.

Während der Karenz bis zum Tag vor dem 1. Geburtstag des Kindes gelten die gleichen Kündigungsvorschriften wie während der Schutzfrist. Nach dem 1. Geburtstag des Kindes kann dein Chef das Arbeits­ver­hält­nis nur dann kündigen, wenn zusätzlich zu den bestehenden Kündigungs- und Entlassungsschutzbestimmungen die Weiterbeschäftigung aus wirtschaftlichen und persönlichen Gründen nicht zumutbar ist. Für eine solche Kündigung be­nötigt er auf jeden Fall die Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts.

Während du Kindergeld beziehst, bist du außerdem krankenversichert. Als Beitragsmonate in der Pensionsversicherung gelten maximal 48 Kalendermonate je Kind, gezählt ab dem Monat der Geburt, wenn Wochen- und Kinderbetreuungsgeld bezogen wird.

Wenn du die Karenz verlängern möchtest, musst du dies deinem Chef spätestens drei Monate vor Ende der bestehenden Karenz bekannt geben. Sowohl die Bekanntgabe der Karenz als auch die Verlängerung solltest du dem Arbeitgeber immer schriftlich mitteilen. Die Arbeiterkammer bietet dafür auch praktische Musterbriefe an.

Situation in Deutschland

Beide Elternteile haben einen Rechtsanspruch auf Elternzeit. Die Elternzeit beträgt dabei jeweils 36 Monate – also drei Jahre. Der Antrag auf Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber eingehen und handschriftlich unterschrieben sein.

Pro Kind kannst du bis zu drei Jahre Elternzeit nehmen, wobei jedem diese drei Jahre zustehen – egal, ob der andere Elternteil auch Elternzeit beansprucht oder nicht. Wie du die Elternzeit untereinander aufteilst, kannst du frei wählen. Während der Elternzeit kann dir dein Arbeitgeber nur in besonderen Ausnahmefällen kündigen. Dieser Kündigungsschutz beginnt, sobald du deine Elternzeit anmeldest – frühestens eine Woche vor dem Beginn der Anmeldefrist.

Während der Elternzeit bleibst du normalerweise so krankenversichert wie bisher. Das heißt: Wenn du vor der Elternzeit gesetzlich krankenversichert warst, dann bleibst du das auch. Da du während der Elternzeit nicht in die Rentenversicherung einzahlst, kannst du dir diese Zeit als Kindererziehungszeit anrechnen lassen. Dann zahlt der Staat deine Beiträge, sodass du weiterhin Entgeltpunkte sammelst. 

Von wem erhalte ich während der Karenz/Elternzeit mein Geld?

Während der Karenz bzw. Elternzeit bekommst du keinen Lohn oder Gehalt. Das Karenzgeld (Österreich) bzw. Elterngeld (Deutschland) bekommst du von der Krankenversicherung ausbezahlt. Dieses Geld soll das fehlende Einkommen ausgleichen – sowohl bei Müttern als auch bei Vätern. 

In Österreich kannst du zwischen zwei Formen des Kinderbetreuungsgeldes wählen: dem ein­komm­ens­ab­hängig­en Kinderbetreuungsgeld und dem Kinderbetreuungsgeldkonto. Welches Modell für dich am besten geeignet ist, kannst du mit dem Online-Rechner des Familienministeriums ganz einfach herausfinden.

In Deutschland stehen dir ab der Geburt 14 Monate lang Elterngeld zu. Wie die Elterngeldmonate zwischen euch aufgeteilt sind, ist euch überlassen. Aber um die vollen 14 Monate auzuschöpfen, muss jeder Partner mindestens zwei Monate Elterngeld beziehen (Ausnahme: du bist alleinerziehend). Über Elterngeld, ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus informiert ihr euch am besten auf der Website des BM für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach der Höhe des Nettoeinkommens des jeweiligen Elternteils. Es sind 65 bis 100 % des Nettomonatsverdienstes, höchstens 1.800 Euro, mindestens aber 300 Euro. Den genauen Betrag des Elterngeldes kanst du dir mit dem Elterngeldrechner des Bundesministeriums ausrechnen.

Weitere Informationen zum Thema

Linktipps für Österreich

Linktipps für Deutschland

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