Der Mutter-Kind-Pass einfach erklärt6 Minuten Lesezeit
Der Mutter-Kind-Pass (MuKi-Pass) ist ein treuer Begleiter für schwangere Frauen in Österreich von der Schwangerschaft bis zum fünften Lebensjahr des Kindes. Er dient der gesundheitlichen Vorsorge der Schwangeren und des Kindes und ist für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes wichtig. Wir verraten alles, was ihr zum gelben Heftchen wissen müsst.
Inhalt
Der Mutter-Kind-Pass im Überblick
Den Mutter-Kind-Pass bekommt die werdende Mama ab der Feststellung einer Schwangerschaft vom zuständigen Frauenarzt, Hausarzt oder einer Schwangerenberatungsstelle. Eine Schwangerschaft gilt als erwiesen, sobald das Ungeborene Herztöne im Ultraschall aufweist.
In dem gelben Heftchen werden die Ergebnisse von Vorsorgeuntersuchungen sowohl während der Schwangerschaft als auch in den ersten Lebensjahren des Kindes dokumentiert. So werden vom ersten Herzschlag des Babys alle für Mutter und Kind notwendigen Untersuchungen und deren Ergebnisse festgehalten. So ist der gelbe Pass ein ständiger Begleiter der werdenden Mutter und stellt sicher, dass alle behandelnden Ärzt*Innen und Hebammen über wichtige Details, mögliche Erkrankungen und Probleme auf einen Blick informiert sind.
- Der Mutter-Kind-Pass umfasst je fünf Untersuchungen in der Schwangerschaft und in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes.
- Voraussetzung für den Bezug des vollen Kinderbetreuungsgeldes in Österreich sind die zehn Untersuchungen im Rahmen des MuKi-Passes.
- Zwischen der 18. und 22. Schwangerschaftswoche kann im Rahmen des Mutter-Kind-Passes eine kostenlose Hebammenberatung in Anspruch genommen werden.
- Der Mutter-Kind-Pass ist ebenso wie alle im Programm enthaltenen Untersuchungen bei Inanspruchnahme von Vertragsärzt*Innen der Sozialversicherungsträger kostenlos.
Neben dem Pass erhaltet ihr außerdem einen Impfass sowie weiterführende Broschüren für werdende Mütter (z.B. Alkohol und Nikotin während der Schwangerschaft, Anmeldung für Geburtskliniken etc.).
Ein wichtiger Hinweis: Den Pass bekommt die werdende Mama erst, wenn die Schwangerschaft eindeutig festgestellt werden kann, also Herztöne des Kindes zu hören sind. Dies ist ab der 8. Schwangerschaftswoche (SSW) möglich. So kann es durchaus vorkommen, dass beim ersten Besuch bei der Frauenärztin noch kein Mutter-Kind-Pass ausgestellt wird, weil es noch zu früh ist!
Die 5 Untersuchungen während der Schwangerschaft
Wann wird untersucht? | Was wird untersucht? | |
1. | 8. – 16. SSW | Blutuntersuchung: Vorliegen einer Luesinfektion, Blutgruppe und Rhesusfaktor, Hämoglobinwert und Hämatokrit, Toxoplasmose, Rötelnantikörpertiter, HIV-Test Anamnese und gynäkologische Untersuchung Erhebung von mütterlichen und kindlichen Risikofaktoren Notwendigkeit für weitere Untersuchungen |
2. | 17. – 20. SSW | Interne Untersuchung Anamnese und gynäkologische Untersuchung Erhebung von mütterlichen und kindlichen Risikofaktoren Notwendigkeit für weitere Untersuchungen |
3. | 25. – 28. SSW | Bestimmung Hämatokrit und Hämoglobinwert Hepatitis-B-Untersuchung (HBS-Antigen-Bestimmung) Oraler Glukosetoleranztest Anamnese und gynäkologische Untersuchung Erhebung von mütterlichen und kindlichen Risikofaktoren Notwendigkeit für weitere Untersuchungen |
4. | 30. – 34. SSW | Anamnese und gynäkologische Untersuchung Erhebung von mütterlichen und kindlichen Risikofaktoren Notwendigkeit für weitere Untersuchungen |
5. | 35. – 38. SSW | Anamnese und gynäkologische Untersuchung Erhebung von mütterlichen und kindlichen Risikofaktoren Notwendigkeit für weitere Untersuchungen |
Ultraschall-Untersuchungen
Im Rahmen des Mutter-Kind-Passes sind außerdem drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen.
- 8. – 12. SSW: Entwicklung des Kindes, Bestimmung von Zwillings- und Mehrlingsschwangerschaften
- 18. – 22. SSW: Kontrolle Herzaktivität, Fruchtwassermenge und Sitz der Plazenta
- 30. – 34. SSW: Kontrolle der Herzaktivität, Fruchtwassermenge, Sitz der Plazenta, Lage und Wachstum des Kindes
Möchtet ihr auch bei der 3. und 5. MuKi-Pass-Untersuchung einen Ultraschall, so sind die Kosten privat zu bezahlen. Die Kosten belaufen sich auf etwa 40 Euro (Stand: Januar 2021).
Kostenlose Hebammen-Beratung
Zwischen der 18. und 22. SSW besteht die Möglichkeit einer Beratung durch eine Hebamme. Diese Beratung beinhaltet Informationen zum Verlauf einer Schwangerschaft, zur Geburt, zum Wochenbett, zum Stillen, über gesundheitsförderndes Verhalten und über weitere Unterstützungsmöglichkeiten. Die Vorsorge durch Hebammen ist optional und muss für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes nicht nachgewiesen werden.
Weitere Untersuchungen während der Schwangerschaft
Neben den fünf im Mutter-Kind-Pass-Programm vorgeschriebenenen Untersuchungen gibt es eine Reihe von weiteren Screenings und Check-ups, die ihr privat auf eigene Rechnung durchführen könnt. Dazu gehören u.a.
- Ein Besuch beim Zahnarzt inkl. professioneller Mundhygiene
- Kontrolle beim praktischen Arzt für einen allgemeine Anamnese
- Pränataldiagnostische Untersuchungen, z.B. Nacken-Transparenz-Messung, Organ-Screening, Fruchtwasser-Untersuchung
Wichtiger Hinweis für Risikoschwangerschaften
Bei Risikoschwangerschaften oder bei Verdacht auf Komplikationen finden die Kontrolluntersuchungen in einem engeren Abstand statt. In diesem Fall werden medizinisch notwendige Untersuchungen, auch Methoden der Pränataldiagnostik, von der Krankenkasse übernommen.
Die 5 Untersuchungen des Kindes nach der Geburt
Wann wird untersucht? | Was wird untersucht? | |
1. | 1. Lebenswoche | Körpergewicht und Körperlänge Beobachtungen der Mutter und Krankheitsanamnese Ärztliche Untersuchung des Kindes Notwendigkeit für weitere Untersuchungen |
2. | 4. bis 7. Lebenswoche | Körpergewicht und Körperlänge Beobachtungen der Mutter und Krankheitsanamnese Ärztliche Untersuchung des Kindes Orthopädische Untersuchung Notwendigkeit für weitere Untersuchungen |
3. | 3. bis 5. Lebensmonat | Körpergewicht und Körperlänge Beobachtungen der Mutter und Krankheitsanamnese Ärztliche Untersuchung des Kindes Notwendigkeit für weitere Untersuchungen |
4. | 7. bis 9. Lebensmonat | Körpergewicht und Körperlänge Beobachtungen der Mutter und Krankheitsanamnese Ärztliche Untersuchung des Kindes Untersuchung des Hals-, Nasen- und Ohrenbereiches Notwendigkeit für weitere Untersuchungen |
5. | 10. bis 14. Lebensmonat | Körpergewicht und Körperlänge Beobachtungen der Mutter und Krankheitsanamnese Ärztliche Untersuchung des Kindes Augenuntersuchung Notwendigkeit für weitere Untersuchungen |
Bis zum 62. Lebensmonat des Kindes sind vier weitere ärztliche Untersuchungen des Kindes vorgesehen, die folgende Bereiche umfassen:
- Feststellung von Körpergewicht und -länge
- Beobachtungen der Mutter inkl. Krankheitsanamnese
- Ärztliche Untersuchung des Kindes
- Augenuntersuchung durch einen Augenarzt
- Beurteilung der Notwendigkeit weiterer Untersuchungen
10 Untersuchungen als Voraussetzung für das Kinderbetreuungsgeld
Wird nur eine Untersuchung nicht durchgeführt oder nicht nachgewiesen, so werden vom Kinderbetreuungsgeld 1.300 Euro abgezogen. Der Nachweis der ersten sechs Untersuchungen muss im Zuge der Antragstellung erfolgen. Der Nachweis über die weiteren vier Untersuchungen muss bis zum 15. Lebensmonat erfolgen.
Unser Tipp: Schicke Mutter-Kind-Pass-Hülle statt gelbes Heftchen
Eine Schutzhülle für den Mutter-Kind-Pass ist eine schöne Geschenkidee für die werdende Mama. Und die Hülle sieht nicht nur gut aus, sondern ist auch sehr praktisch mit einem zusätzlichen Fach für Ultraschallbilder oder Visitenkarten.
Informationen zum Mutter-Kind-Pass
- Website des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit und Pflege
- Überblick über alle Untersuchungen im MuKi-Pass
- Informationen zu den Untersuchungen des Kindes nach der Geburt
- Infos zu den Untersuchungen während der Schwangerschaft
2021: Novelle des Mutter-Kind-Passes angekündigt!
Für 2021 ist eine Novelle des Mutter-Kind-Passes in Österreich vorgesehen. Ärzt*Innen und Hebammen, aber auch werdende Mütter, werden erleichtert aufatmen, da der Mutter-Kind-Pass zuletzt 2009 – also vor über 10 Jahren – zum letzten Mal novelliert wurde. Werdende Mamas dürfen ab 2021 also gespannt sein, welche Neuerungen kommen werden.
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