Wochengeld beantragen: So einfach geht’s3 Minuten Lesezeit
Eine Schwangerschaft bringt neben großer Vorfreude auf das noch ungeborene Kind auch einige Fragen rund um Finanzen und Behörden. Das so genannte Wochengeld ist eine wichtige Zahlung, die die werdende Mutter finanziell in der Zeit der Karenz unterstützen soll. Wir klären auf, was ihr dazu wissen müsst und wie ihr das Wochengeld beantragen könnt.
Inhalt
Was ist das „Wochengeld“ eigentlich?
Ab der achten Woche vor dem errechneten Geburtstermin dürfen werdende Mamas in Österreich nicht mehr beschäftigt werden. Sie befinden sich dann im „Mutterschutz“. Während dieser Zeit steht der Mutter das Wochengeld zu. Dieses ist ein Ersatz für das entfallende Einkommen und wird monatlich im Nachhinein ausbezahlt.
Das Wochengeld wird im folgenden Zeitraum gewährt:
- acht Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin,
- am Tag der Entbindung sowie
- acht Wochen nach der Entbindung (bei Mehrlings-, Früh- oder Kaiserschnittgeburten: zwölf Wochen nach der Geburt).
Anspruchsberechtigt sind alle Dienstnehmerinnen sowie Bezieherinnen einer Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz. Kein Wochengeld bekommen Angehörige (Mitversicherte) sowie Selbstversicherte nach § 16 Abs.1 ASVG oder § 16 Abs. 2 ASVG (Studentenselbstversicherung).
Was passiert, wenn das Baby früher kommt?
Wenn das Kind vor dem errechneten Geburtsermin auf die Welt kommt, verlängert sich der Bezug des Wochengeldes nach der Entbindung um die Zeit, die das Baby zu früh geboren ist. Für den gesamten Zeitraum vor und nach der Geburt gebührt dir ein Wochengeld von mindestens 16 Wochen.
Wie und wo kann ich das Wochengeld beantragen?
Zuständig für die Auszahlung des Wochengeldes ist der jeweilige Krankenversicherungsträger, wie z.B. die Österreichische Gesundheitskasse. Die Unterlagen für das Wochengeld können persönlich, per Post und – bei vielen Krankenversicherungen – auch per E-Mail eingereicht werden. Die Beantragung des Wochengeldes ist kostenlos.
Wie hoch ist das Wochengeld?
Für unselbstständig erwerbstätige Frauen richtet sich die Höhe des Wochengeldes nach dem Nettobezug der letzten drei Monate. Hinzu kommt ein Zuschlag für Sonderzahlungen, wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Freie Dienstnehmerinnen erhalten ein einkommensabhängiges Wochengeld.
Wochengeld beantragen: Welche Fristen muss ich beachten?
Ab Beginn der achten Woche vor dem voraussichtlichen Geburtstermin kann das Wochengeld beantragt werden.
Welche Unterlagen brauche ich?
Bei einem Antrag auf Wochengeld vor der Geburt:
- Arbeits- und Entgeltbestätigung für das Wochengeld oder
- bei Bezug von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe bzw. von Kinderbetreuungsgeld: „Mitteilung über den Leistungsanspruch“
- Arztbestätigung über den voraussichtlichen Geburtstermin oder im Falle einer vorgezogenen Schutzfrist: Freistellungszeugnis
- Kontonummer (IBAN und BIC) für die Überweisung
- Versicherungsnummer sowie Telefonnummer für eventuelle Rückfragen
Bei einem Antrag auf Wochengeld nach der Geburt zusätzlich:
- Geburtsurkunde des Kindes
- bei Frühgeburt, Mehrlingsgeburt oder Kaiserschnittentbindung: Bescheinigung des Spitals
Nach Erhalt der Geburtsurkunde wird das Kind bei beiden Elternteilen mitversichert und eine e-card bestellt. Diese wird innerhalb von 14 Werktagen per Post an die Meldeadresse geschickt.
Wochengeld beantragen in 3 einfachen Schritten
- Erforderliche Unterlagen zu Beginn des Mutterschutzes zusammenstellen (acht Wochen vor Geburtstermin)
- Zuständigen Krankenversicherungsträger kontaktieren und Unterlagen einreichen (Telefonnummer für Rückfragen nicht vergessen!)
- Nach der Entbindung: Geburtsurkunde bei der Krankenversicherung einreichen, um Wochengeld nach der Geburt weiter zu beziehen